Finanzminister Lars Klingbeil gerät bei der geplanten Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist zunehmend unter Zeitdruck. Soll das Gesetzgebungsverfahren ohne verkürzte Fristen ablaufen, müsste ein entsprechender Entwurf spätestens am 12. August das Bundeskabinett passieren.
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Auf den knappen Zeitplan machte der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler auf X aufmerksam. Unter Verweis auf die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schrieb er:
„Das ist auch meine Auffassung. Für Klingbeil wird es langsam eng. Heute in der FAZ: ‚Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett.‘“
Der Termin ergibt sich aus dem regulären Verfahren für Regierungsvorlagen. Nach einem Kabinettsbeschluss muss der Entwurf zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, der grundsätzlich sechs Wochen für seine Stellungnahme erhält.
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Der Bundestag kommt nach der Sommerpause vom 7. bis 11. September sowie vom 21. bis 25. September zu seinen nächsten Sitzungswochen zusammen.
Bei einem späteren Beschluss müsste die erste Beratung auf dem regulären Weg voraussichtlich in den Oktober verschoben werden. Dadurch bliebe weniger Zeit für die Beratungen im Finanzausschuss, die zweite und dritte Lesung, die Beteiligung des Bundesrates sowie die Verkündung vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027.
Der 12. August ist allerdings keine rechtliche Ausschlussfrist. Die Bundesregierung könnte den Entwurf als besonders eilbedürftig einstufen und die Bundesratsfrist auf drei Wochen verkürzen. Alternativ könnten die SPD und CDU/CSU zusammen einen Entwurf direkt aus der Mitte des Bundestages einbringen.
Wie wir berichteten, liegt bislang kein veröffentlichter Regierungsentwurf vor, der Fragen wie Bestandsschutz, Übergangsregelungen oder Verlustverrechnung beantwortet. Klingbeil hatte jedoch im Rahmen der Bundespressekonferenz zur Vorstellung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität Mitte Juli angekündigt, dass das Gesetz in der Frühkoordinierung sei.
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Auch politisch ist die Mehrheit nicht gesichert. Wie wir berichteten, haben sich bereits einige CDU-Politiker auf Anfrage gegen die Pläne von Klingbeil gestellt. Ob diese aber auch Widerstand im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens leisten werden, bleibt abzuwarten.
Krypto-Daytrader würden weniger zahlen
Klingbeils Plan sieht vor, privat gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuzuordnen. Damit würde die einjährige Haltefrist aus § 23 EStG entfallen; Veräußerungsgewinne wären ohne Haltefrist mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag steuerpflichtig.
Schäffler sieht darin einen grundlegenden Widerspruch zur politischen Begründung der Reform:
„Ein SPD-Finanzminister will die Steuer für Krypto-Daytrader von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent senken – und dafür die belasten, die langfristig fürs Alter vorsorgen und heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Klingbeil nennt das ‚Gerechtigkeitsreform‘. Er entlastet Spekulanten und bestraft Sparer.“













