Wie wir bereits gestern berichteten, ist die im Mai eingereichte Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist offiziell zur Mitzeichnung auf der Seite des Bundestages freigegeben. Unter diesem Link könnt ihr eure Stimme zur Unterstützung abgeben.
Mehr als 20.000 Mitzeichnungen in weniger als 24 Stunden
Wie auf der offiziellen Seite ersichtlich ist, haben insgesamt 21.649 Unterstützer die Petition mitgezeichnet. Damit eine öffentliche Beratung im Bundestag zum Thema des Erhalts der Krypto-Haltefrist stattfindet, sind 30.000 Mitzeichnungen nötig.

Die Bundesregierung hatte bereits Ende April für den Bundeshaushaltsentwurf in Aussicht gestellt, dass die einjährige Krypto-Haltefrist fallen soll. Demnach sollen Bitcoin und Kryptowährungen zukünftig den Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt werden, unabhängig von der Haltedauer.
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Dies bedeutet, dass beim Verkauf von Bitcoin und Kryptowährungen im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt Steuern auf den erzielten Gewinn anfallen würden. Der deutsche Staat erhofft sich davon unter Federführung von Lars Klingbeil Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.
Der CDU-Politiker Olav Gutting bezeichnet die derzeitige Argumentationskette und die weitere Planung zum Umbau des Steuergesetzes als haltlos:
“Ich sehe derzeit keinen überzeugenden Grund, eine bewährte Regelung ohne nachweisbaren Mehrwert aufzugeben. Steuerrecht sollte einfacher und nicht komplizierter werden.”
Auch in einer öffentlichen Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion wurde zunächst klargestellt, dass kein Anlass für eine Änderung bestehe:
“Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.”

Eine ausführliche Antwort darauf, warum mit der jetzigen Steuersystematik gebrochen werden soll, lieferte das Bundesfinanzministerium jedoch nicht. Als Grund für die Herauslösung aus § 23 Einkommenssteuergesetz wurden bislang lediglich höhere Steuereinnahmen vorgebracht. Dies dürfte jedoch als alleinige Begründung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht ausreichen, um eine Regeländerung zu rechtfertigen.
Vermeintliche Stille bei der Krypto-Haltefrist – ein gutes Zeichen?
Finanzminister Klingbeil gerät zunehmend unter Zeitdruck. Damit ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der einjährigen Krypto-Haltefrist ohne verkürzte Fristen ablaufen kann, müsste das Bundeskabinett bis zum 12. August 2026 einen entsprechenden Entwurf vorbringen.
FDP-Politiker Frank Schäffler macht auf X darauf aufmerksam und zitiert dabei die FAZ:
„Das ist auch meine Auffassung. Für Klingbeil wird es langsam eng. Heute in der FAZ: ‚Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett.‘”
Für einen Start zum 1. Januar 2027 müsste das Kabinett den Entwurf also zeitnah vorlegen. Sonst wird das parlamentarische Verfahren aufgrund der Bundesratsfrist und der Sitzungswochen des Bundestages zeitlich knapp.
Rechtlich bindend ist der Termin jedoch nicht: Bei besonderer Eilbedürftigkeit könnte die Frist verkürzt oder der Entwurf direkt von SPD und Union in den Bundestag eingebracht werden.
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Ein Regierungsentwurf liegt weiterhin nicht vor. Details zu Bestandsschutz, Übergangsregeln und Verlustverrechnung sind daher weiterhin offen. Mitte Juli erklärte Klingbeil lediglich, das Gesetz befinde sich in der Frühkoordinierung.
Laut Schäffler besitzen 12,8 % der deutschen Bevölkerung Bitcoin und Kryptowerte. Wenn nur ein Bruchteil der 8,9 Millionen Menschen ihre lokalen MdBs anschreibt und zusätzlich die Bundestagspetition mitzeichnet, stehen die Chancen gut, angehört zu werden. Hier gibt es einen Musterbrief zum Download:
Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin:
Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres…— Frank Schäffler (@f_schaeffler) July 4, 2026













